Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Lieber Stephan,
wir stellen folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im zuständigen
Fachausschuss und im Rat der Gemeinde Stuhr.
„Tempo 30“ – Geschwindigkeitsreduzierung zur Stärkung der Radmobilität in Stuhr
1. Die Gemeinde Stuhr tritt der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene
Geschwindigkeiten“ (Städteinitiative Tempo 30) des Deutschen Städtetages bei.
2. Die Gemeinde Stuhr strebt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in den
geschlossenen Ortschaften an. Auf Kreis- und Gemeindestraßen außerhalb
geschlossener Ortschaften mit unzureichendem oder keinem Radweg soll ebenfalls
Tempo 30 km/h angeordnet werden.
3. In einem ersten Schritt wird die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Konzeptes
zur Geschwindigkeitsreduzierung beauftragt. Das Konzept soll zunächst aufzeigen,
wo heute bereits Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30km/h bestehen und wo
eine Anordnung von Tempo 30 km/h wünschenswert, aber auf der Grundlage
heutiger Regelungen nicht möglich ist.
Begründung:
Die Kommunen stehen bei der Umsetzung der Verkehrswende vor großen
Herausforderungen. Mit der „Städteinitiative Tempo 30“, die auch vom Deutschen Städtetag unterstützt wird, hat sich eine kommunale Initiative für städteverträglichen Verkehr gegründet, die sich eine zukunftsfähige, umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität zum Ziel gesetzt hat und damit die Lebensqualität in den Städten erhöhen möchte.
Bisher geben die geltenden straßenverkehrsrechtlichen Normen den Kommunen nicht die Entscheidungsfreiheit, flexibel und ortsbezogen Tempo 30 anzuordnen. Die Initiative Tempo 30 setzt sich für die Schaffung des notwendigen gesetzlichen Rahmens ein, damit Städte über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts überall dort anordnen können, wo sie es für geboten, angemessen und sinnvoll halten. Der Initiative haben sich bereits eine Vielzahl von Städten angeschlossen. Die Gemeinde Stuhr sollte auch dabei sein.
In der Gemeinde Stuhr soll die Einführung von Tempo 30 km/h in den geschlossenen Ortschaften und darüber hinaus auf Kreis- und Gemeindestraßen mit keinem oder unzureichenden Radwegen für mehr Gleichberechtigung zwischen Radfahrer:innen, Fußgänger:innen und dem Autoverkehr sorgen. Die Sicherheit wird so für alle Verkehrsteilnehmer:innen erhöht. Insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer:innen, wie Fußgänger:innen und Radfahrer:innen profitieren von dieser Regelung. So werden mehr Menschen motiviert das Rad zu nutzen. Die Straßen werden nebenbei leiser und die Lebensqualität von Anwohner:innen wird in erheblichem Maße gesteigert. Die Leistungsfähigkeit des Verkehrs wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht.
Mit freundlichen Grüßen
Kristine Helmerich