Quelle: https://www.gruene-niedersachsen.de/klimaschutz-sofortprogramm-fuer-niedersachsen
Download: Klimaschutz-Sofortprogramm für Niedersachsen (PDF)
Jetzt handeln für morgen und übermorgen!
Die Klimakrise zu bewältigen ist möglich, wenn wir jetzt entschlossen handeln. Je länger wir warten, desto teurer und anstrengender wird es. Schon heute ist Niedersachsen als Agrar- und Küstenland besonders stark von den Folgen der Klimakrise betroffen. Die landwirtschaftlichen Schäden durch Dürre lagen 2018 laut niedersächsischem Landwirtschaftsministerium bei fast einer Milliarde Euro. Die Böden sind viel zu trocken. Im Harz werden Auswirkungen auf die Wasserversorgung für Niedersachsen sichtbar. Die Waldbrandgefahr wächst. Durch Wärme und Trockenheit steigen die Schäden in unseren Wäldern auch durch Folgeschädlinge wie den Borkenkäfer. Die Extremwetterlagen haben in den letzten Jahren massiv zugenommen und werden weiter zunehmen.
Klimaschutz jetzt!
Die Kosten für hitzebedingte Schäden an der Infrastruktur, etwa an Straßen und Schienen, sind erheblich. Der steigende Meeresspiegel und die zunehmende Gefahr extremer Sturmfluten verursachen große zusätzliche Aufwendungen im Küstenschutz. Die Hochwassergefahr steigt und wird in Zukunft stärker Menschen und Eigentum gefährden. Hinzu kommt: Verfehlt die Bundesrepublik Deutschland ihre Klimaziele, drohen innerhalb der nächsten zehn Jahre zusätzliche Kosten von 30 bis 60 Milliarden Euro, um anderen EU-Staaten ihre CO2-Minderungen abzukaufen. Deshalb ist es besser, heute Geld für Zukunftsinvestitionen einzusetzen, als morgen für die Linderung von Schäden und für Strafzahlungen.
Niedersachsen leidet aber nicht nur an den Folgen der Erderhitzung, sondern trägt auch zum Treibhausgas-Ausstoß der Bundesrepublik erheblich bei. Insbesondere die Landwirtschaft und die Zehrung kohlenstoffhaltiger Böden haben mit über 25 Prozent einen großen Anteil an den niedersächsischen Treibhausgasemissionen. Seit 2009 stagnieren die niedersächsischen CO2-Emissionen im Wesentlichen.
Radikal umsteuern und massiv investieren für den Erhalt der Lebensgrundlagen
Es braucht schnelles und wirksames politisches Handeln auf allen Ebenen, um die Klimaziele zu erreichen und den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen. Denn das maximale Budget an klimaschädlichen Emissionen ist bald aufgebraucht. Nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen müssen wir in Deutschland spätestens 2040 die Klimaneutralität erreichen, um die 1,5-Grad-Grenze einzuhalten. Dazu müssen die Anstrengungen bei der Energieeinsparung und beim Ersatz der fossilen Energieträger Kohle, Öl und Gas durch Erneuerbare massiv beschleunigt werden. Doch das allein reicht nicht aus: Da die Energie für Mobilität und Wärme in Zukunft zu großen Teilen durch Strom bereitgestellt werden muss, wird der Strombedarf deutlich steigen. Deshalb muss der Ausbau erneuerbarer Energien in Niedersachsen endlich wieder Fahrt aufnehmen: Für temporären Überschussstrom muss in Speicher, Power-to-X-Anlagen oder direkte thermische Nutzung investiert werden. Würden wir beim Ausbau der regenerativen Energien das Tempo seit der Jahrtausendwende lediglich linear fortsetzen, erreichen wir das Ziel einer vollständige Dekarbonisierung bestenfalls im Jahr 2150 – viel zu spät also!
Nur ein radikales Umsteuern und eine Dekarbonisierung unserer Lebens- und Wirtschaftsweise erhält die Lebensgrundlagen für künftige Generationen. Eine niedersächsische Klimaschutzoffensive eröffnet auch große Chancen: Für ökologische Modernisierung, nachhaltige Wertschöpfung und Arbeitsplätze1 sowie eine sichere, regionale Energieversorgung. Dafür sind heute massive Investitionen nötig. Über einen effizienten Ressourceneinsatz und eine sozial gerechte Gestaltung ist es möglich, die Energiewende zum Erfolg zu führen.
Die Voraussetzungen für wirksame politische Klimaschutzmaßnahmen sind so gut wie noch nie: Die Unterstützung in der Bevölkerung für eine konsequente Klimaschutzpolitik ist stark und wächst weiter.
Klimaschutzoffensive statt GroKo-Stillstand
Der Einsatz gegen die Klimakrise müsste bei der Landesregierung ganz oben auf der Agenda stehen. Doch weit gefehlt. Außer warmer Worte passiert nichts. Das zeigt auch der aktuelle Haushaltsentwurf der Landesregierung.
SPD und CDU in Niedersachsen haben es in anderthalb Jahren noch nicht einmal geschafft, einen Entwurf für ein Klimaschutzgesetz vorzulegen. Von den Plänen hört man, dass sie sogar hinter den Klimazielen der Bundesregierung zurückbleiben. Statt 55 Prozent Reduzierung treibhausrelevanter Gase bis 2030 möchte die Koalition in Hannover offenbar nur 45 Prozent erreichen.
Es ist jedoch eine eine ambitionierte Zukunftspolitik nötig, die neben dem Energiesektor auch die Bereiche Mobilität, Landwirtschaft, Gebäudesanierung und Wirtschaft umfasst. Diese Transformation hin zu einer ökologischen und gerechten Zukunft muss jetzt vorangetrieben werden. Sie bietet zudem Chancen für sozialen Ausgleich. Zentrale ordnungspolitische Maßnahmen für die Energie-, Agrar- und Verkehrswende muss die Bundesebene endlich angehen. Es reicht aber nicht, mit dem Finger nach Berlin zu zeigen und damit eigene Versäumnisse in der Landespolitik zu verschleiern. Das Land Niedersachsen muss seinen Handlungsspielraum nutzen. Wir brauchen noch 2019 ein Sofortprogramm und neue Investitionen, um Niedersachsen zukunftsfest aufzustellen.
Wir fordern für Niedersachsen:
1. Klimaschutz in die Landesverfassung und alle Entscheidungen unter Klimavorbehalt stellen
Wir brauchen einen Klimavorbehalt für alle politischen und administrativen Maßnahmen des Landes – analog dem Haushaltsvorbehalt: Alle neuen Gesetze, Verordnungen, Beschaffungen, Steuern, Fördermittel etc. müssen auf ihre Klimaauswirkungen geprüft und bewertet werden. Eine solche Klimakrisenbremse orientiert sich an den wissenschaftlichen Erkenntnissen und verschafft einem Ziel Klimaschutz in der Landesverfassung Wirkung. Mit einem niedersächsischen Klimaschutzgesetz müssen konkrete Ziele und Maßnahmen verbindlich festgeschrieben werden.
2. Einen landeseigenen Klimainnovationsfonds einrichten
Wir brauchen einen zusätzlichen niedersächsischen Klimainnovationsfonds, zunächst in Höhe von einer Milliarde Euro. Der Fonds muss je nach Mittelabfluss wieder aufgefüllt werden. Aus diesem Fonds können unter anderem Energiesparmaßnahmen, Speichertechnologien, Projekte für klimagerechte Mobilität und emissionsfreie Wärme, Power-to-X-Anlagen, gezieltes Lastmanagement sowie die Erforschung und Anwendung von Methoden zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe gefördert werden. Die Wirtschaftsförderung des Landes ist strikt auf das Ziel der Klimaneutralität und der Dekarbonisierung auszurichten. Förderprogramme sind regelmäßig auf Zielgenauigkeit zu überprüfen und entsprechend anzupassen.
3. Ausbau der Solarenergie massiv vorantreiben
Das Land muss umgehend eine Photovoltaikpflicht für Neubauten einführen. Bis 2025 müssen außerdem alle geeigneten öffentlichen Dachflächen für Solarthermie oder Photovoltaik genutzt werden. Außerdem muss zeitnah die Grundlage für eine solare Nachrüstpflicht deutlich vor 2030 für alle geeigneten Dachflächen geschaffen werden. Wenn die Eigentümer*innen dieser Gebäude nicht selbst in den Bau einer Anlage investieren wollen oder können, soll die solare Nutzung über Pachtmodelle oder Kooperationen mit Bürgerenergieprojekten realisiert werden.
4. Windenergie konsequent ausbauen
Im Windenergieland Niedersachsen muss der Ausbau der Windenergie konsequenter vorangebracht werden. Dazu gehört – dort wo es naturverträglich möglich ist – bei alten Anlagen Repowering. Bundesweit sind 200 Gigawatt Windenergieleistung an Land erforderlich. Um den Anteil Niedersachsens realisieren zu können, müssen gut zwei Prozent der Landfläche für Windenergie bereitgestellt werden. Im Landesraumordnungsprogramm sind den Landkreisen entsprechend ihrem Flächenpotenzial klare kreisspezifische Vorgaben auf Basis des bereits vorliegenden Windenergieerlass zu machen.
5. Speicheroffensive für Niedersachsen
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Netzstabilität und zur möglichst vollständigen Nutzung des regenerativ erzeugten Stroms müssen die Speichertechnologie und das Lastmanagement massiv ausgebaut werden. Niedersachsen hat beste Voraussetzungen, um Vorreiter bei der Entwicklung und dem Ausbau von Speichertechnologie zu sein. Das Land muss aus dem Klimainnovationsfonds sowohl Power-to-X-Anlagen als auch dezentrale Speicher in Wohn- und gewerblich genutzten Gebäuden fördern. Außerdem sollen Anreize für ein gezieltes Lastmanagement gesetzt werden.
6. Wärmewende schnell angehen
Das Land muss den Umstieg auf Erneuerbare Wärme durch Landesvorgaben vorantreiben. Neue Ölheizungen dürfen nur noch bis 2020 eingebaut werden. Für Neubauten müssen ab 2025 100 Prozent Erneuerbare Wärme als Standard festgelegt werden. Im Gebäudebestand werden erneuerbare Energien bei Heizungstausch und Sanierungen ab 2020 zunächst anteilig verpflichtend. Der Pflichtanteil beträgt 2020 zunächst 20 Prozent und soll dann bis 2030 auf 100 Prozent ansteigen. Ab 2030 sollen alle neuen Heizungen vollständig ohne fossile Energien betrieben werden. Für innerstädtische Verdichtungsräume sind Quartierskonzepte zu entwickeln. Mittel aus dem Klimainnovationsfonds sollen genutzt werden, damit die Kosten die Einspareffekte für Mieter*innen nicht übersteigen und die Investitionen für Eigentümer*innen sozialverträglich bleiben. Das Bauen mit dem Kohlenstoffspeicher Holz statt Beton soll insbesondere durch Änderung der Niedersächsischen Bauordnung erleichtert werden.
7. Viel mehr Tempo bei der Mobilitätswende
Als Flächenland sind die Herausforderungen in Niedersachsen im Verkehrsbereich groß. Um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten, müssen Busse und Bahnen verlässlich, aufeinander abgestimmt und tagsüber flächendeckend mindestens im Stundentakt verkehren. Zahlreiche klimaschädliche Subventionen und eine absurde Bahnpolitik auf Bundesebene behindern die Verkehrswende. Deshalb ist es nötig, die Handlungsspielräume des Landes zu nutzen:
- Die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ausschließlich für die Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs, des Rad- und des Fußverkehrs einsetzen. Die Kommunen müssen bei der Schaffung von integrierten Mobilitätskonzepten finanziell unterstützt werden.
- Die Träger des öffentlichen Verkehrs dazu verpflichten, ab 2025 bei Neuanschaffungen ausschließlich Fahrzeuge ohne fossil betriebene Verbrennungsmotoren anzuschaffen. Gleiches gilt für alle Nutz- und Dienstfahrzeuge des Landes und der Kommunen.
- auf den Neubau von Autobahnen ab sofort verzichten und die Höchstgeschwindigkeit auf den vorhandenen Autobahnen auf 120 km/h begrenzen. Die freiwerdenden Planungskosten für Autobahnneubauten sind für die Mobilitätswende zu verwenden.
- Der schienengebundene ÖPNV muss als Rückgrat zukünftiger Mobilität verlässlicher werden. Die niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft, der Verkehrsverbund Braunschweig und der GVH Großraum Hannover müssen Qualität und Verlässlichkeit bei der Vergabe von Aufträgen sicherstellen und bei wiederholten erheblichen Verstößen die Verträge auch vorzeitig kündigen.
8. Die Landwirtschaft ökologisch umbauen
Die Landwirtschaft leidet unter den Folgen des Klimawandels. Sie trägt aufgrund der politischen Rahmenbedingungen aber auch zu mehr als 25 Prozent zum Treibhausgas-Ausstoß im Land bei. Hinzu kommen die erheblichen Treibhausgasemissionen durch die Rodung und Zerstörung von Regenwäldern und Mooren in den Tropen für den Anbau von Tierfutter für die heimische Massentierhaltung und die Fleischproduktion. Überdüngung führt zur Emission großer Mengen stark klimaschädlichen Lachgases (NO2). Auch wenn die Grundlagen der Agrarförderung europäisch geregelt werden, hat die Landesregierung Handlungsoptionen, die sie im Interesse der Umwelt und einer nachhaltigen Landwirtschaft in Niedersachsen nutzen muss:
- Die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft durch eine Verringerung der Stickstoffdüngung und eine flächengebundene Tierhaltung (zwei Großvieheinheiten/ha) reduzieren. Dazu muss endlich auch in Niedersachsen die Düngeverordnung konsequent umgesetzt werden. Für eine flächengebundene Tierhaltung muss das Land Anreizprogramme aus der EU-Agrarförderung auflegen.
- Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche muss bis 2030 auf mindestens 30 Prozent steigen.
- den besonders humuszehrenden und damit CO2 freisetzenden Umbruch von Dauergrünland untersagen.
9. Moore und Wälder als CO2-Speicher schützen und stärken
Unsere Wälder und unsere Böden – insbesondere Moore – sind große Kohlenstoffsenken. Durch intensive Nutzung wird der dort über Jahrtausende eingelagerte Kohlenstoff freigesetzt. Es ist wichtig, die niedersächsischen Hoch- und Niedermoorböden als natürliche Kohlenstoffspeicher zu erhalten und zu regenerieren. Deshalb muss das Land auf Moorstandorten den Umbruch von Dauergrünland generell untersagen und die Umwandlung von Acker- in Dauergrünland fördern. Land- und forstwirtschaftlich ungenutzte Restmoorbereiche sind konsequent wieder zu vernässen. Das Land muss die Wiederaufforstung der aufgrund der klimabedingten Trockenheit großflächig abgestorbenen Fichtenforste als naturnahe Laub-Mischwälder mit heimischen Baumarten fördern.
10. Keine weitere Förderung fossiler Energien
Fossile Energieträger sind ein Auslaufmodell. Neuanlagen mit langen Amortisationszeiten zu Gewinnung und Umschlag fossiler Energien sind klimapolitisch nicht vertretbar. Notwendig ist insbesondere
- eine Erhöhung der Förderabgabe auf Erdgas und Erdöl sowie die Einführung einer Rohstoffförderabgabe auf Torf, Kies und Sand, sodass Umwelt- und Klimaschäden angemessen im Preis abgebildet werden,
- der sofortige Stopp der Förderung von Öl und Gas in Schutzgebieten und ein schrittweiser Reduzierungsfahrplan der Fördermengen gemäß den Klimazielen mit einem Ausstieg deutlich vor 2040,
- der Verzicht auf die Förderung eines niedersächsischen Flüssiggas-Terminals für Erdgas, das in seiner Gesamtbilanz zudem ähnlich klimaschädlich ist wie Kohle.
Unsere Forderungen an den Bund:
- Eine sektorübergreifende C02-Bepreisung in Höhe von zunächst 40 € pro Tonne CO2-Äquivalent einführen. Der Preis ist dynamisch auszurichten und muss sich an den jährlichen CO2-Reduktionszielen ausrichten. Wird das CO2-Abbauziel nicht erreicht, wird der Preis entsprechend erhöht. Die Einnahmen werden den Bürger*innen durch eine deutliche Absenkung der Stromsteuer und durch eine jährlich auszuzahlende Pro-Kopf-Klimaprämie vollständig zurückgegeben. Davon profitieren vor alle Menschen mit geringere Einkommen.
- Den Kohleausstieg spätestens bis zum Jahr 2030 gesetzlich verankern.
- Den Ausbaudeckel bei erneuerbaren Energien und die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch umgehend streichen. Denn das Ziel ist: 100 Prozent Erneuerbarer Strom in 2030. Kleinere Windparks müssen ohne komplizierte Ausschreibungen möglich gemacht werden.
- Die Befreiung von der EEG-Umlage strikt auf Betriebe begrenzen, die nachweislich einen erheblichen Wettbewerbsnachteil aufgrund eines im internationalen Vergleich höheren Industrie-Strompreises haben.
- Neuzulassungen von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen PKW ab dem Jahr 2030 untersagen. Solange noch mit fossilen Kraftstoffen angetriebene Kraftfahrzeuge auf dem Markt sind, wird solle die Anschaffung emissionsarmer Fahrzeuge durch ein Bonus- Malus-System gefördert werden.
- Die LKW-Maut ist auf alle Straßen und alle Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen auszuweiten. LKW mit geringen CO2-Emissionen werden unterhalb eines nutzlastabhängigen Schwellenwertes befristet von der Maut entlastet; C02-freie Fahrzeuge werden vollständig von der Maut befreit.
- Eine Investitionsoffensive Bahn starten: Das Kaputtsparen muss aufhören. Der traurige Zustand unseres Schienennetzes und die Unzuverlässigkeit der Bahn liegen insbesondere in der Vernachlässigung von Ausbau und Unterhaltung. Die jährlichen Investitionen pro Person und Jahr in Deutschland liegen bei 60 Euro. In Österreich dagegen wird die vierfache Summe, in der Schweiz sogar die sechsfache Summe ausgegeben. Kurzfristig müssen die Ausgaben für die Bahn verdoppelt, mittelfristig eher vervierfacht werden. Der Mehrwertsteuersatz ist im ersten Schritt auf sieben Prozent zu senken, mittelfristig ist die Bahn von der Mehrwertsteuer zu befreien. Im innerdeutschen Verkehr muss die Bahn in Qualität und Preis zu einer echten Alternative zum Inlandsflugverkehr werden. Dazu muss die Schieneninfrastruktur entsprechend ausgebaut und das Angebot z.B. auch durch Nachtzüge ausgebaut werden. Gleiches gilt für die Attraktivierung der Bahn im Güterverkehr.
- Den Flugverkehr in die CO2-Bepeisung einbeziehen, Kerosin wie Benzin besteuern.
Die vollständige steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung für selbstnutzende Eigentümer*innen ab Januar 2020 einführen. Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung muss deutlich steigern. - Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Energieeffizienzinvestitionen für Industrie und Gewerbe deutlich verbessern.
Eine Einspeiseverpflichtung der Netzbetreiber für CO2-neutral produzierten Wasserstoff in das Erdgasnetz. Dabei erhöht sich der prozentuale Anteil des einzuspeisenden CO2-neutralen Wasserstoffs entsprechend der Produktion aus Wind- und Sonnenstrom.