Antrag: „Kinderfreundliche Kommune“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Stephan,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag zur Beratung im zuständigen Fachausschuss und im Rat der Gemeinde Stuhr.

Beitritt der Gemeinde Stuhr zur Initiative „Kinderfreundliche Kommune“

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Beitritt der Gemeinde Stuhr zur Initiative „Kinderfreundliche Kommune“ zu prüfen und dem Fachausschuss für Jugend, Bildung und Soziales hierzu Bericht zu erstatten. Nach der Beratung im Fachausschuss soll über einen möglichen Beitritt entschieden werden.

Begründung:
Die Initiative „Kinderfreundliche Kommune“ unterstützt Städte und Gemeinden dabei, die UN Kinderrechtskonvention umzusetzen und kinderfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen in den Fokus kommunaler Entscheidungen zu stellen. Wesentliche Elemente des Programms sind der Vorrang des Kindeswohls, sichere Räume für Kinder, die Schaffung von Bewegungs- und Freizeitmöglichkeiten sowie die Förderung von Beteiligungsstrukturen für Kinder und Jugendliche.


Die Gemeinde Stuhr steht vor der Herausforderung, die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche zukunftsgerecht zu gestalten. Durch den Beitritt zur Initiative „Kinderfreundliche Kommune“ kann die Gemeinde auf ein erprobtes Konzept und die Begleitung durch Fachleute zurückgreifen, um ihre kinderfreundliche Ausrichtung zu verstärken. Zudem ermöglicht der Beitritt den Zugang zu einem Netzwerk anderer Kommunen, die sich ebenfalls der kinderfreundlichen Entwicklung verschrieben haben.


Ziel ist es, die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Stuhr stärker zu fördern und gleichzeitig das Umfeld für Familien insgesamt zu verbessern. Dies steigert nicht nur das Wohlbefinden der jungen Generation, sondern trägt auch zur langfristigen Attraktivität der Gemeinde als Lebens- und Arbeitsort bei.


Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Voraussetzungen für den Beitritt zu prüfen, mögliche Schritte zu skizzieren und dem Fachausschuss entsprechende Handlungsempfehlungen vorzulegen.


Nach der Beratung im Fachausschuss soll über die konkrete Umsetzung entschieden werden.